Wer ist die ZTV
Die Zuger Treuhändervereinigung wurde 1986 gegründet. Sie ist eine eigenständige, von überregionalen Berufsorganisationen unabhängige, starke Interessengemeinschaft in der Region Zug und versteht ihre Aktivitäten ergänzend zu anderen Branchenorganisationen.
Gerade in der Treuhandbranche spielen Vertrauen, Berufsethik und Integrität eine ebenso zentrale Rolle wie die fachlichen Qualifikationen. Daher haben sich unter der Kurzbezeichnung ZTV ca. 85 Einzelpersonen aus der Treuhandbranche zusammengeschlossen, um die beruflichen Qualitätskriterien des Standortes Zug zu erhalten und weiter auszubauen.
Besonders enge Beziehungen pflegt die Zuger Treuhändervereinigung zu den Behörden, zur Zuger Wirtschaftskammer ZTV, zur Zuger Steuervereinigung sowie zum VQF Verein zur Qualitätssicherung im Bereich der Finanzdienstleistungen.
Was will die ZTV
Im komplexen Umfeld von Auftraggebern, Behörden und zahlreichen gesetzlichen Vorschriften müssen Treuhänder den verschiedensten Interessen gerecht werden. Qualifikationskriterien für die Fachleute dieser Dienstleistungsbranche und die Formulierung und Einhaltung von berufsethischen Richtlinien sind deshalb unerlässlicher Voraussetzungen, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen und zu wahren.
Die Zuger Treuhändervereinigung ZTV hat sich zum Ziel gesetzt, einen massgeblichen Beitrag dazu zu leisten, in der Region Zug das Ansehen dieses Berufszweiges zu wahren und zu fördern. Ihr Hauptanliegen besteht darin, als Bindeglied zwischen Unternehmen, Verwaltung und Finanzdienstleistung das gegenseitige Vertrauensverhältnis zu fördern und gleichzeitig die Anliegen der Treuhänder im Raum Zug zu vertreten.
Strenge Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und die Verpflichtung zur Einhaltung von allgemein anerkannten, berufsethischen Grundsätzen stehen dabei im Vordergrund. An die Mitglieder werden nicht nur hohe Anforderungen hinsichtlich Fachausbildung und -praxis gestellt. Sie verpflichten sich überdies zur Einhaltung von ethischen Richtlinien bei der Ausübung ihres Berufes.
Auf dieser Grundlage wird ein Vertrauensverhältnis zu Auftraggebern, Behörden und Dritten angestrebt und verwirklicht.
Kernaktivitäten
Qualitätssicherung
Die Zuger Treuhändervereinigung hält ihre Mitglieder zur Einhaltung der Qualitätsnormen an.
Aus- und Weiterbildung
Die stetige fachliche Weiterbildung der Mitglieder gehört zu den zentralen Anliegen der ZTV. In enger Zusammenarbeit mit Fachexperten der Behörden oder aus der Branche veranstaltet sie mehrmals jährlich Seminare und Informationsanlässe für ihre Mitglieder. Ein Schwerpunkt auf diesem Gebiet bildet auch die Lehrlingsausbildung. Die Vereinigung organisiert Kurse und stellt Lehrer und Prüfungsexperten.
Steuern und Abgaben - Vernehmlassungen
- Beobachtung steuerpolitischer Aktivitäten und Mitwirkung bei Gestaltungsmassnahmen
- Berücksichtigung internationaler Einflüsse
- Ausarbeitung von entsprechenden Vernehmlassungen
Standortwettbewerb
Die ZTV setzt sich aktiv für die Vorteile eines wettbewerbsfähigen Standortes Zug ein.
Wer wird Mitglied
Aufnahme in die Mitgliedschaft
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen, welche im Kanton Zug selbständig oder in der Geschäftsführung einer Unternehmung im Treuhandbereich tätig sind, beim Vorstand ein Gesuch um Aufnahme einreichen. Der Vorstand entscheidet letztendlich und ohne Begründung über Aufnahme oder Ablehnung.
Voraussetzungen
Alle Mitglieder müssen sich über eine höhere Ausbildung und mindestens drei Jahre Fachpraxis oder eine anderweitige gleichwertige Ausbildung und mindestens acht Jahre Berufserfahrung ausweisen können. Als Fachpraxis gelten dabei Tätigkeiten auf den Gebieten Buchführung und Rechnungswesen, Informatik, Steuern, Recht, Betriebsberatung und -organisation, Revision, Vermögensverwaltung. Zudem setzen die Vereinsstatuten für den Beitritt einen einwandfreien Ruf und einen unbescholtenen Leumund voraus.
Bedingungen der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Berufsordnung der ZTV einzuhalten. Diese enthält im wesentlichen Richtlinien in Bezug auf die Unabhängigkeit, die Schweigepflicht, die Weiterbildungsaktivitäten und die marktüblichen Honoraransätze. Auftraggeber, Behörden und Dritte können somit bei der Zusammenarbeit mit einem ZTV-Mitglied von bestimmten fachlichen und ethischen Rahmenbedingungen ausgehen. Werden diese Ansprüche nicht mehr erfüllt, kann der Vorstand ein Mitglied ausschliessen.
Kosten der Mitgliedschaft
Die Kosten der Mitgliedeschaft setzt die Generalversammlung alljährlich fest. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit CHF 650.-- (1.1.2016).
Statuten und Berufsordnung
Die Statuten und die Berufsordnung stehen Ihnen hier zum Download als Acrobat PDF Datei zur Verfügung.